(18.04.2023) Geplante Änderungen des Baurechts im Hinblick auf den Katastrophenschutz, die Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Unterbringung von Flüchtlingen sind am Montag bei Sachverständigen auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Im Detail empfahlen sie in einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses an der ein oder anderen Stelle jedoch Präzisierungen. Die Koalitionsfraktionen planen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung in Bauleitplanung und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/5663), zu dem im Bauausschuss bereits am 13. März eine Anhörung stattfand, zu erweitern. Dazu haben sie einen Änderungsantrag vorgelegt, der Änderungen des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes vorsieht.
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