(04.03.2024) Am 01.09.2024 finden in Sachsen Landtagswahlen statt. Das Ziel, in der aktuellen Legislaturperiode gemäß des Koalitionsvertrags das Sächsische Vergabegesetz zu novellieren, konnte nicht erreicht werden. Die Beteiligung unterschiedlicher Interessenvertretungen, Anhörungs-, Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse führen dazu, dass der Landtag in dieser Wahlperiode keinen Gesetzentwurf mehr beschließen kann.
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