(27.03.2024) Reicht ein Anwalt einen qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz über sein beA ein, ist dies wirksam, auch wenn ein anderer Anwalt ihn einfach elektronisch signiert hat, entschied der BGH. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur übernehme der Anwalt die Verantwortung für den Schriftsatz.
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