(09.04.2013) Ab dem 01.07.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung am 08.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt dann von 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro. [...]
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APR