Nachprüfungsantrag eines Bieters weitgehend erfolglos
(27.03.2023) Im Streit um die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der Asklepios-Klinik in Hamburg-Altona hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 20. März 2023 entschieden, dass das Vergabeverfahren mit den bisherigen Vergabeunterlagen fortgesetzt werden kann, aber die finalen Angebote der beteiligten Bieter neu bewertet werden müssen. Der zuständige Vergabesenat hat damit einer Beschwerde der Asklepios Kliniken Hamburg gegen die Entscheidung der Vergabekammer weitgehend stattgegeben.
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MRZ