Maklerrecht und Bauträgerrecht
Maklerrecht heißt meistens: Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen, Optimierung von Maklerverträgen.
Bauträgerrecht befasst sich überwiegend mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Vergütung des Bauträgers.
Unsere Leistungsschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Erstellung von Vertragsmustern und AGB (Maklervertrag, Bauträgervertrag, Alleinauftrag, genereller Suchauftrag, Makler – Beratungsvertrag)
- Beteiligung an Vertragsverhandlungen
- Beratung bei der Gestaltung von Gemeinschaftsgeschäften
- Abwicklung von Bauträger – Projekten
- Prüfung von Freistellungsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung zur Durchsetzung oder Abwehr des Provisionsanspruchs
- Vertretung bei Schadenersatzforderungen
- Bauträger – Inkasso
- Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Bauträger- Verträgen
- Vertretung gegenüber Behörden bei Zulassungsfragen (§ 34 c GewO)
- Unterstützung und Durchführung der Pflichtprüfung (MaBV)
- Schulung von Maklern, Bauträgern und ihren Mitarbeitern