Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit
(27.03.2024) Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines "Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 - Gemeinsam für ein Zuhause", fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht.
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MRZ