(24.04.2023) Der Senat in Hamburg hat am 11.04.2023 die Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen müssen. Dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage genommen. Der Senat muss dann ab 2024 alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten Mindestentgelte überprüfen.Weiterlesen →
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