(24.02.2022) In Miet- oder Eigentumswohnungen mit Sammelheizung müssen Heizkosten schon lange nach Verbrauch verteilt werden. Die seit Anfang Dezember 2021 geltende neue Heizkostenverordnung bringt einige Änderungen für Bewohner:innen mit sich: Mittels Digitalisierung soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch hergestellt werden, mit dem Ziel zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen. Martin Brandis, Energieexperte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erläutert welche Auswirkung die Vorschrift auf die Abrechnung und Installation neuer Verbrauchszähler hat.
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