Betroffene Feuerstätten sind über 25 Jahre alt
(10.11.2020) Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die besagten Geräte sind zum Stichtag über 25 Jahre in Betrieb. Aufgrund des finanziellen Aufwandes denken einige Besitzer über eine Stilllegung der Anlage nach - doch ist das die richtige Entscheidung? Vor diesem Hintergrund hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gute Gründe zusammengestellt, die für eine Modernisierung sprechen.
Weiterlesen →
10
NOV