(30.11.2020) Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat sich in einem Beschluss vom 4. September 2020, mit welchem die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistungen eingestellt wurde, mit den Voraussetzungen des Kündigungsausschlusses während der Corona-Pandemie befasst.
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