(08.01.2015) In Mecklenburg-Vorpommern erließ das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung einen neuen Wertgrenzenerlass, der seit dem 01.01.2015 in Kraft ist.
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