(25.11.2014) Eine Vergabestelle kann verlangen, dass Bieter die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte belegen. Sie darf aber nicht auf ein Umweltsiegel bestehen, noch dazu auf ein bestimmtes. Andere Nachweise sind ebenfalls zu akzeptieren, vorausgesetzt, sie belegen die Einhaltung der vom Auftraggeber definierten technischen Spezifikationen. Das machte Henrik Baumann, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, bei den Speyerer Vergaberechtstagen klar.
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