Begründung zusammengefasster Vergabe praxisnäher gestalten
(10.11.2015) "Öffentliche Auftraggeber brauchen mehr Flexibilität im Vergaberecht, um Bauvorhaben bedarfs- und kostengerechter verwirklichen zu können. Die Möglichkeit, ein Vorhaben einheitlich zu vergeben, ohne in einem Rechtsstreit zu enden, muss verbessert werden". Diese Auffassung vertrat heute (09.11.2015) der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages.
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