(17.11.2015) Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung des Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrags ausgeschlossen wird. So der EuGH in seinem Urteil vom heutigen Tage. Damit folgt er den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH vom 09.09.2015.
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