(03.12.2015) Das Bundeswirtschaftsministerium plant, das Vergaberecht und damit die Ermittlung des Auftragswerts der freiberuflichen Leistungen bei öffentlichen Bauaufträgen neu zu regeln. Ab einer Höhe von 207.000 Euro sollen dem Entwurf zufolge Planungsleistungen im Baubereich europaweit ausgeschrieben werden. Bei kleineren Bauvorhaben war dies bisher meist nicht erforderlich, da bei der Ermittlung des Auftragswerts zwischen den verschiedenen Planungsleistungen unterschieden wurde - zum Beispiel Architektur, Tragwerksplanung, Haus- und Elektrotechnik, Vermessung oder Baugrund. Der Schwellenwert von 207.000 Euro wurde somit erst bei größeren Bauvorhaben erreicht.
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