(20.09.2013) Der Eigentümer einer Wohnung im Osten der Stuttgarter Innenstadt muss seine Wohnung bis zum kommenden Montag räumen, weil das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, für die Bauarbeiten für Stuttgart 21 abgerissen wird. Das ist das Ergebnis eines Beschlusses des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. September 2013.
Weiterlesen →
20
SEP