(19.12.2014) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass lärmbelastete Nachbarn eines Flughafens gegen bauliche Erweiterungsmaßnahmen, die von der zuständigen Planfeststellungsbehörde mit einer "Unterbleibensentscheidung" genehmigungsfrei gestellt wurden, vorgehen und gegebenenfalls die Stilllegung dieser Flächen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung verlangen können.
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