Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 04.03.2014 entschieden, dass die für den Flugverkehr auf dem Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzten An- und Abflugrouten, die an der Stadt Ludwigsfelde vorbeigeführt werden, rechtmäßig sind. Damit hat es die hiergegen erhobene Klage der Stadt Ludwigsfelde abgewiesen.
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