(07.03.2016) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Rodungsarbeiten für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich einstweilen durch eine Zwischenverfügung wieder gestoppt. Damit können bis zur endgültigen Entscheidung des OVG über die Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Trier, mit denen die Eilanträge des NABU abgelehnt worden waren, die Rodungsarbeiten nicht fortgesetzt werden. Nach Auffassung des OVG spricht entgegen der Vorinstanz Überwiegendes dafür, die Antragsbefugnis des NABU nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zu bejahen (Beschlüsse vom 03.03.2016, Az.: 8 B 10233/16 und 8 B 10234/16).
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