(12.11.2015) Wer zuerst da war, der hat die älteren Rechte. Das ist häufig der Ansatz der Gerichte, wenn sie über Lärmbelästigungen von Anwohnern durch Gottesdienstläuten, Kuhglocken und dergleichen entscheiden müssen. Ist aber ein "Traditionsgewerbe" vorübergehend geschlossen gewesen und soll dann wieder eröffnet werden, kann der oben genannte Vorteil nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dahin sein, weil die heute geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen.
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