(14.11.2014) Das Finanzgericht Niedersachsen hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann. Dies sei bedeutsam für den Vorsteuerabzug, teilt es am 13.11.2014 mit. Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach eine Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung entfalten können soll, hält das FG für zweifelhaft.
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