Novelliertes Thüringer Vergabegesetz bringt Erleichterungen und Entbürokratisierung
(01.02.2024) Seit Anfang des Jahres 2024 gilt in Thüringen das "Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes - Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht" vom 16. November 2023. Es wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet.
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FEB