(06.02.2024) Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West, hin.
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