(13.02.204) Ein auswärtiger Anwalt wird in Visumsverfahren für Familiennachzug zu den Bedingungen eines ansässigen Anwalts beigeordnet, wenn er an Terminen per Videoschalte teilnehmen kann. Dies ist laut OVG Berlin-Brandenburg jedenfalls dann zumutbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist und um Rechtsfragen gestritten wird.
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