(27.07.2023) Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft. So auch in einem Fall, den der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt zu entscheiden hatte:
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