(23.03.2015) Der Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks kann auch dann zur Aufstellung der Gewerbepflichttonne herangezogen werden, wenn er das Grundstück an einen Gewerbebetrieb vermietet hat. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat mit jetzt veröffentlichten Urteil vom 26.02.2015 auf die Berufung des Entsorgungsverbands Saar (EVS) die dagegen gerichtete Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Der Mann vertrat die Auffassung, dass er nicht Anschlussverpflichteter und damit der falsche Adressat der Verfügung ist (Az.: 2 A 488/13).
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