(09.02.2015) Ein Investor, der in der Innenstadt von Landau einen fünfgeschossigen Neubau mit 78 Studentenappartements errichten möchte, hat keinen Anspruch auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung, weil dem Vorhaben denkmalrechtliche Belange in Gestalt des Umgebungsschutzes für ein benachbartes Einzeldenkmal entgegenstehen.
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