Mieterbund begrüßt BGH-Urteil
(08.05.2014) "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und damit die Klarstellung, dass Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses nicht auf eine vom Mieter eingezahlte Mietkaution zurückgreifen dürfen", erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 234/13). "Die Mietkaution hat nicht den Sinn, Vermieter dabei zu helfen, strittige Forderungen während der Mietzeit durchzusetzen, ohne dass geklärt wird, ob der Vermieteranspruch besteht oder nicht."
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MAI