(30.11.2023) Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber eine Untätigkeit im Homeoffice nachweisen muss, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung" des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
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