(14.11.2023) Ein Bildschirmfoto kann einen mehrstündigen Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft machen, wenn die Angaben mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmen. Eine zusätzliche anwaltliche Versicherung, so der BGH, ist nicht zwingend erforderlich.
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