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Auch Kleinwindenergieanlagen für Eigenbedarf im Außenbereich privilegiert

(23.03.2023) Klein­wind­ener­gie­an­la­gen kön­nen als pri­vi­le­gier­te Vor­ha­ben im Au­ßen­be­reich zu­ge­las­sen wer­den. Dies gilt auch dann, wenn der mit ihnen pro­du­zier­te Strom zum Ei­gen­be­darf ver­wen­det und nicht ins öf­fent­li­che Strom­netz ein­ge­speist wer­den soll. Denn so­wohl dem Wort­laut als auch der Sys­te­ma­tik der ge­setz­li­chen Vor­schrift lasse sich kein Aus­schluss von Klein­wind­ener­gie­an­la­gen zur De­ckung des Ei­gen­be­darfs ent­neh­men, so das Ver­wal­tungs­ge­richt Ko­blenz.Weiterlesen →
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