(19.11.2021) Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist es für jeden Eigentümer einfacher geworden, bauliche Veränderungen durchzuführen, die dem Einbruchschutz dienen. Bei Eigentümergemeinschaften bedarf es zu diesem Schritt lediglich eines einfachen Mehrheitsbeschlusses.
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