(09.11.2021) Anlässlich der anstehenden Justizministerkonferenz hat die Bundesrechtsanwaltskammer sich zur Digitalisierung der Justiz positioniert. Diese sei zu begrüßen, dürfe aber keinesfalls zu Abstrichen bei rechtsstaatlichen Grundsätzen führen. Insbesondere müsse es Rechtsuchenden freistehen, in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Denn es sei die Anwaltschaft, die den Zugang zum Recht sichere.
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