(20.01.2021) Die Stadt Speyer hat die Nutzung eines zur "privaten Zimmervermietung" umgestalteten Bordells zu Recht untersagt. Die als "Schweden-Hostel" bekannte Örtlichkeit sei ein gegen die geltende Corona-Verordnung verstoßender Bordellbetrieb, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Schwerpunkt der Leistung liege auch nach der Umstellung des Geschäftsmodells nicht in der Überlassung von Zimmern zu Wohn- oder Schlafzwecken.
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