(09.09.2020) Seit der Einführung des Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben private Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus auf ihrem eigenen Grundstück ohne eigenen planenden Architekten bauen, das Recht auf eine detaillierte Baubeschreibung. Die meisten Baufirmen setzen bei diesen Angeboten Idealbedingungen voraus, die oft nicht den Gegebenheiten vor Ort entsprechen - und das, obwohl ...
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SEP