(02.09.2020) Zur Begründung der Berufung in einem Zivilprozess genügt es, wenn ein Kläger deutlich macht, dass er die Abweisung seiner Klage vorerst nur teilweise anfechten will. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wenn der Kläger den nun noch verlangten Betrag nicht näher erläutere, könne er dies auch noch nach Ablauf der Begründungsfrist nachholen - bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz. ...
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