(04.08.2020) Der in der mündlichen Verhandlung des 5. Senates des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 24. und 25. Juni 2020 zwischen den Beteiligten geschlossene gerichtliche Vergleich wurde innerhalb der vereinbarten Frist bis 31. Juli 2020 von keinem Beteiligten widerrufen.Weiterlesen →
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