(22.04.2015) Nach § 7 des "Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs" (GRfW = "Korruptionsregister") in Schleswig-Holstein sind die öffentlichen Auftraggeber seit November 2013 verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung eine Abfrage bei der zentralen Informationsstelle vorzunehmen. Mit dieser Abfrage soll sichergestellt werden, dass kein Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitiert, dass nachweislich u. a. gegen das Tariftreuegesetz des Landes verstößt oder Fehlverhalten bezüglich bestimmter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gezeigt hat.
Weiterlesen →
22
APR