(23.02.2016) Nach einer Evaluation des Vergabegesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) im Frühjahr 2015 hat der Landtag nunmehr das Zweite Gesetz zur Änderung des VgG M-V beschlossen (Vergabe24 berichtete). Künftig ist das Gesetz erst oberhalb von bestimmten Bagatellgrenzen anzuwenden - bei Lieferungen und Dienstleistungen ab 10.000 Euro sowie im Baubereich ab 50.000 Euro.Weiterlesen →
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