(04.03.2014) Am 12.02.2014 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass der Bieter nach § 3 Abs. 3 BbgVergG seinen eingesetzten Mitarbeitern künftig einen Stundenlohn von 8,50 Euro (bisher: 8,00 Euro) zahlen muss. Die Änderung trat am Tag nach der Verkündung, also am 13.02.2014, in Kraft.
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