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Newsticker

Wie verjähren Arglist-Fälle nach der Schuldrechtsmodernisierung und der Übergangsvorschrift des EGBGB?

(27.02.2014) Arglist-Fälle verjährten nach altem Recht innerhalb von 30 Jahren. Dem Grundsatz nach gilt diese Frist nach wie vor für Altfälle. Wieso tritt die Verjährung trotzdem früher ein?Weiterlesen →
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Kapitalanleger: Lieber Sicherheit in der Tasche als Steuervorteile in Aussicht

(27.02.2014) Viele Kapitalanleger legen ihr Geld in Immobilien an, weil Betongold als sichere und lukrative Investition gilt. Das Finanzierungsverhalten der Kapitalanleger hat sich jedoch in den vergangenen Jahren verändert. Während Anlagesicherheit immer wichtiger wird, verliert die Steuer- und Renditeoptimierung zunehmend an Bedeutung.Weiterlesen →
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Kapitalanleger: Lieber Sicherheit in der Tasche als Steuervorteile in Aussicht

(27.02.2014) Viele Kapitalanleger legen ihr Geld in Immobilien an, weil Betongold als sichere und lukrative Investition gilt. Das Finanzierungsverhalten der Kapitalanleger hat sich jedoch in den vergangenen Jahren verändert. Während Anlagesicherheit immer wichtiger wird, verliert die Steuer- und Renditeoptimierung zunehmend an Bedeutung.Weiterlesen →
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BGH: Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Mangelbeseitigung

(26.02.2014) Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 06.02.2014.Weiterlesen →
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ARGE Baurecht: Anerkannte Regeln der Technik gelten auch, wenn sie nicht niedergeschrieben sind

(26.02.2014) Baumaterialien, Bautechnik und Bauverfahren werden ständig weiterentwickelt. Neue Baustoffe und Maschinen erlauben neue Baumethoden. Nicht alles Neue ist tauglich, aber vieles bewährt sich und wird im Baualltag übernommen. Haben sich bestimmte bautechnische Verfahren etabliert, werden sie zu sogenannten anerkannten Regeln der Technik, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).Weiterlesen →
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Bund muss Brüsseler Pläne zum sozialen Wohnungsbau stoppen

(26.02.2014) Sozialwohnungen in Deutschland dürfen nicht auf dem "EU-Wettbewerbsaltar" geopfert werden. Mit scharfer Kritik wendet sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt gegen Pläne von Joaquín Almunia in Brüssel. Die Gewerkschaft warnt den EU-Wettbewerbskommissar davor, die Förderung von sozialem Wohnraum einzuschränken.Weiterlesen →
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Bund muss Brüsseler Pläne zum sozialen Wohnungsbau stoppen

(26.02.2014) Sozialwohnungen in Deutschland dürfen nicht auf dem "EU-Wettbewerbsaltar" geopfert werden. Mit scharfer Kritik wendet sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt gegen Pläne von Joaquín Almunia in Brüssel. Die Gewerkschaft warnt den EU-Wettbewerbskommissar davor, die Förderung von sozialem Wohnraum einzuschränken.Weiterlesen →
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OLG Brandenburg: Vereinbarung «dauerhafter Kellertrockenlegung» notfalls auch durch nicht vereinbarte Ausführungsarten zu erfüllen

(26.02.2014) Gibt ein Grundstückseigentümer bei einem Fachunternehmen eine Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Auftrag, so schuldet der Werkunternehmer auch dann eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers, wenn im Vertrag eine bestimmte Ausführungsart (hier: Injektionsverfahren) vereinbart wurde. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 13.02. 2014 entschieden (Az.: 12 U 133/13).Weiterlesen →
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VG Arnsberg: Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Werl auf 800% nicht zu beanstanden

(26.02.2014) Die Erhebung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 durch die Stadt Werl ist auch im Hinblick auf die Anhebung des Hebesatzes von 421% auf 800% nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Reihe von Urteilen klargestellt und die Klagen verschiedener Grundstückseigentümer gegen die Steuerfestsetzungen abgewiesen (Urteile vom 17.02.2014, Az.: 5 K 1205/13 u.a.).Weiterlesen →
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VG Arnsberg: Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Werl auf 800% nicht zu beanstanden

(26.02.2014) Die Erhebung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 durch die Stadt Werl ist auch im Hinblick auf die Anhebung des Hebesatzes von 421% auf 800% nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Reihe von Urteilen klargestellt und die Klagen verschiedener Grundstückseigentümer gegen die Steuerfestsetzungen abgewiesen (Urteile vom 17.02.2014, Az.: 5 K 1205/13 u.a.).Weiterlesen →
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