(18.01.2016) So stellt man sich gemeinhin die Räumung einer Immobilie nicht vor. Die Mieterin einer Gaststätte, der fristlos gekündigt worden war, ließ in den Kellerräumen einiges an Sperrmüll zurück. Im Anschluss stellte sich, rein rechtlich, die Frage, ob überhaupt eine korrekte Räumung der Immobilie vorlag oder nicht. Der Eigentümer ging von einer unzulässigen Teilräumung aus, was für die Mieterin eine fortgesetzte Zahlung des Mietzinses bedeutet hätte.
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JAN