(10.05.2016) Mit dem gemeinsamen Runderlass vom 12.02.2016 sind für Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen stehen, befristete Regelungen erlassen worden, die im rechtlich zulässigen Rahmen eine Versorgung der Flüchtlinge gewährleisten sollen.
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