(21.02.2014) Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, Leistungen als Zuschuss zu erbringen, wenn Eigentum in Form einer Wohnung und eines Olivenhains in Griechenland vorhanden ist. Dies entschied das Sozialgericht Detmold im Fall eines 1952 geborenen Antragstellers, der Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrt hatte (Beschluss vom 03.02.2014, Az.: S 9 AS 2274/13ER, nicht rechtskräftig)
Gericht verneint Hilfebedürftigkeit.
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