(17.06.2015) Der Schutz des Mieters vor dem Verlust seiner Wohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch tief verankert. Hierzu gehört unter anderem, dass der Vermieter nur aus guten Gründen den Mietvertrag kündigen kann und dann Fristen einhalten muss, die es dem Mieter ermöglichen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Insbesondere bei Gründen, die beim Vermieter liegen, wie Eigenbedarf, stehen dem Mieter lange Fristen zu, bis er die Wohnung tatsächlich räumen muss. Was aber geschieht, wenn zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Mietverhältnisses die Gründe wegfallen?
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