(02.12.2015) Oftmals kennt die Gemeinschaft den potentiellen Erwerber nicht, der beabsichtigt, eine Wohnung zu kaufen. Was aber, wenn der Käufer bekannt ist und schon im Vorfeld Unstimmigkeiten auftreten? Nach welchen Kriterien kann dann die Zustimmung zur Veräußerung von den Wohnungseigentümern verweigert werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Amtsgericht Paderborn in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2015 (AZ: 52 C 17/14), über die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert.
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