BGH für flexible Lösung
(05.10.2022) Immobilienkäufer bekommen vom Bundesgerichtshof voraussichtlich weitreichende Möglichkeiten, um trotz einer Gesetzesreform Mängel einklagen zu können. Es erscheine nicht sinnvoll, dass nur noch Eigentümergemeinschaften gegen Mängel an gemeinschaftlichem Eigentum vorgehen könnten, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner, am Freitag in Karlsruhe. Es wäre für Betroffene "extrem schlecht", wenn sie nicht auch einzeln wegen Mängeln klagen könnten. Es gehe um ein "ganz, ganz dringendes Problem für die Praxis", so die Richterin. Das Urteil will Brückner am 11. November verkünden.
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OKT