(14.04.2022) Mit Urteil vom 27.10.2021 - X K 5/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt.
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