Archive for Dezember 8th, 2021

Eigentümer und Vermieter nicht identisch: § 566 Abs. 1 BGB greift nicht immer!

(08.12.2021) Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Grundstückseigentümer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des vermieteten Grundstücks ein wirtschaftliches Interesse am Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Mietvertrag hat. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 27.10.2021.Weiterlesen →
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Mieterbund begrüßt neu geschaffenes Ministerium für Bauen und Wohnen

Ohne Mietrecht kein effektives Bauministerium

(08.12.2021) "Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, dass wir zur Bewältigung der enormen wohnungspolitischen Aufgaben und ihrer sozialen Dimension dringend wieder ein eigenständiges Ministerium für Wohnen und Bauen benötigen. Das war auch unsere Forderung an die Koalitionäre", erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.Weiterlesen →
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Kein gemeindliches Vorkaufsrecht in Berlin-Kreuzberg

(08.12.2021) Das ge­meind­li­che Vor­kaufs­recht darf nicht aus­ge­übt wer­den, wenn zum Zeit­punkt der letz­ten be­hörd­li­chen Ent­schei­dung die Nut­zung einer Mi­lieu­schutz­sat­zung ent­spricht. Das Be­zirks­amt Fried­richs­hain-Kreuz­berg darf daher sein Vor­kaufs­recht für ein Grund­stück am Cha­mis­so­platz in Kreuz­berg nicht aus­üben. Das Bun­des­ver­wal­tungs­recht hat ent­schie­den, dass nur die be­stehen­de Ge­bäu­de­nut­zung re­le­vant ist - nicht jedoch die Be­fürch­tung, die Käu­fe­rin werde das Ge­bäu­de lu­xus­sa­nie­ren und damit die bis­he­ri­gen Mie­ter ver­drän­gen.Weiterlesen →
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VPB: Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung

(08.12.2021) Viele Kommunen haben die winterlichen Streu- und Räumpflichten für die Bürgersteige auf die Anlieger übertragen. Hausbesitzer sollten diese Pflichten ernst nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Falls sie selbst nicht Schnee fegen möchten, sollten sie jemanden mit dem Streuen und Schneeschieben beauftragen. Allerdings müssen sie überwachen, dass der Beauftragte rechtzeitig und gewissenhaft räumt.Weiterlesen →
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